Arbeitsschutz ist die Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Berufstätigkeit. Er umfasst die Abwehr von Unfallgefahren und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zum Schutz vor arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen sowie zugleich eine solche menschengerechte Gestaltung und ständige Verbesserung der Arbeit, dass diese insgesamt den körperlichen und geistigen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten entspricht. Synonym zu „Arbeitsschutz" wird häufig das Begriffspaar „Sicherheit und Gesundheitsschutz" gebraucht. Die Anforderungen an ein modernes Unternehmen sind geprägt von den Anforderungen auf minimale Kosten, größter Flexibilität, hoher Produktqualität sowie Termineinhaltung.

Arbeitssicherheit, Gesundheitscheck und Wirtschaftlichkeit müssen keine Gegensätze sein, sondern können sich ergänzen.

Mit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes ist die EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in nationales Recht überführt worden.

Mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung des Betriebssicherheitsrechts vollzogen.